Rechtstipp: Mieter muss Grundsteuererhöhung auch nach Auszug mittragen

Mieter müssen eine nachträglich von der Kommune beschlossene Erhöhung der Grundsteuer mittragen, auch wenn das Mietverhältnis schon beendet ist. Das entschied das Landgericht Rostock.
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17. Oktober 2011 | Veröffentlicht unter: Aktuell,Aktuelle Meldungen,Immobilien,Mecklenburg-Vorpommern,Recht - Urteile,Regional,Top-Thema