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Verständlich erklärt: Wichtige Begriffe rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung

Hilfreiche Hinweise für Verbraucher

Ob Unfall, Burnout oder Rückenleiden – vieles kann dazu führen, dass ein Arbeitnehmer seinen Beruf aufgeben muss oder nur noch teilweise ausüben kann. Vom Staat erhalten Betroffene meist kaum finanzielle Unterstützung. Denn die Zugangshürden zur staatlichen Erwerbsminderungsrente sind hoch. Selbstständige und Berufsstarter haben sogar häufig gar keinen Anspruch auf diese Leistung. Deshalb gehört eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie sichert das Einkommen und damit den gewohnten Lebensstandard. Obwohl jeder vierte Deutsche im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig wird, sichert die Mehrzahl der Arbeitnehmer und Selbstständigen ihr Einkommen im Berufsunfähigkeitsfall nicht ab. Und bestehende Absicherungen sind oft unzureichend. Tatjana Höchstödter, Vorsorgeexpertin bei der ERGO Lebensversicherung, erklärt wichtige Begriffe rund um die Berufsunfähigkeit.

Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit?

Berufsunfähigkeitsversicherung - Quelle: ERGO Group
Quelle: ERGO Group

Im Sprachgebrauch werden die beiden Begriffe oft verwechselt. Doch tatsächlich gibt es große Unterschiede zwischen einer Berufs- und einer Erwerbsunfähigkeit. So gibt es etwa unterschiedliche Zugangshürden zu den Leistungen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die umfassendere Absicherung. Sie leistet bereits, wenn die Arbeitsfähigkeit zu mindestens 50 Prozent eingeschränkt ist. Bei einer Erwerbsunfähigkeit gilt hingegen meist: Eine versicherte Person ist in ihrer Arbeitsfähigkeit so eingeschränkt, dass sie höchstens noch drei Stunden pro Tag arbeiten kann. Dabei macht es bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung keinen Unterschied, ob es sich bei der Arbeit um den erlernten Beruf handelt oder um irgendeine andere Tätigkeit – unabhängig davon, ob diese auch tatsächlich ausgeübt wird. In beiden Fällen gilt: Warum der Betroffene nicht mehr arbeiten kann, spielt keine Rolle. Meist ist die Ursache jedoch eine Erkrankung.

Und was versteht man unter „abstrakter Verweisung“, was unter „konkreter Verweisung“?

In Abhängigkeit von der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit bei Versicherungsbeginn wird zwischen einer „abstrakten“ und einer „konkreten“ Verweisung unterschieden. ERGO zum Beispiel verzichtet für Studenten, Hausfrauen, Arbeitnehmer sowie Selbstständige auf die „abstrakte Verweisung“. Stattdessen gilt hier eine „konkrete Verweisung“. Das heißt: Betroffene erhalten eine Rentenzahlung, wenn sie ihren bisherigen Beruf für voraussichtlich mindestens sechs Monate nur noch weniger als 50 Prozent ausüben können. So muss beispielsweise ein in einer Klinik angestellter operierender Orthopäde nach einem schweren Bandscheibenvorfall nicht als Pförtner arbeiten. Anders sieht es bei der abstrakten Verweisung aus: Betroffene erhalten nur dann eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn sie weder den ursprünglichen noch einen anderen Beruf, der ihren Fähigkeiten entspricht und ähnlich bezahlt ist, zu mehr als 50 Prozent ausüben können. Meist gilt dies für Schüler und Auszubildende, da diese noch sehr flexibel sind in ihrer beruflichen Ausrichtung.

Gibt es einen Unterschied zwischen „arbeitsunfähig“ und „berufsunfähig“?

Wichtig zu wissen ist: Bevor eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird, erfolgt zunächst immer eine Krankschreibung wegen Arbeitsunfähigkeit. Der Begriff „arbeitsunfähig“ kommt aus der Krankenversicherung. Eine Arbeitsunfähigkeit liegt bei vielen privaten Krankenversicherern dann vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend nicht ausüben kann, sie nicht ausübt und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht. Laut der gesetzlichen Krankenkassen liegt Arbeitsunfähigkeit vor, wenn der Versicherte wegen seiner Krankheit nicht oder nur mit der Gefahr, seinen Zustand weiter zu verschlimmern, fähig ist, seiner bisher ausgeübten Erwerbstätigkeit nachzugehen. Ein Arzt bestätigt das durch eine Krankschreibung. Der wichtigste Unterschied zur „Berufsunfähigkeit“ ist: Die Arbeitsunfähigkeit unterliegt keinerlei zeitlichen Vorgaben zur Dauer des Zustands; sie kann schon für einen Tag, aber auch mehrere Wochen bestehen. Wird ein Arbeitnehmer krank, so erhält er von seinem Arbeitgeber in der Regel für sechs Wochen eine Lohnfortzahlung. Danach greift bei gesetzlich Versicherten das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse. Bei privaten Krankenversicherern ist dies abhängig von den vereinbarten Leistungen. Meist wird es ebenfalls ab der 7. Woche vereinbart. Bei Selbstständigen und Freiberuflern entsteht bei einer Arbeitsunfähigkeit meist sofort eine finanzielle Lücke. Denn diese haben oft keine Ansprüche an das gesetzliche System und eine Lohnfortzahlung gibt es in diesem Fall natürlich auch nicht. Hier ist der Absicherungsbedarf also noch deutlich höher als bei einem Arbeitnehmer. Für gesetzlich Versicherte bietet es sich an, das Krankengeld der Kasse durch eine private Krankentagegeldversicherung zu ergänzen, um das gewohnte Einkommensniveau zu sichern. Die Zahlung von Krankengeld wie auch Krankentagegeld endet normalerweise mit der Feststellung einer Berufsunfähigkeit beziehungsweise Erwerbsminderung. Übrigens: Um die Versorgungslücke zwischen dem Ende des Krankentagegeldes und der ersten Berufsunfähigkeitsrente zu schließen, bieten ERGO und DKV eine aufeinander abgestimmte Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsrenten-Lösung. Ein großer Vorteil: ein nahtloser Übergang der Zahlungen bei Feststellung der Berufsunfähigkeit.

Quelle: Hartzkom GmbH

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