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Finanzielle Gefahr auch für Selbstständige: Unzureichender Versicherungsschutz bei Zahnersatz kann richtig teuer werden

Ein guter Versicherungsschutz ist wichtig, denn besonders im Krankheitsfall ist eine fundierte Krankenversicherung unabdingbar. Schnell können die Kosten für simple ärztliche Behandlungen in die Höhe schießen und zu einer Verschuldung führen. Besonders Kleinunternehmer und Selbstständige mit kleineren Unternehmen denken oft nicht ernsthaft oder zu wenig an diese Absicherungen. Das betrifft auch den umfangreichen Versicherungsschutz bei Zahnbehandlungen. Zahnersatz ist kostspielig und oftmals unumgänglich. Wer sich hier nicht gut absichert, zahlt am Ende für kleine und größere Eingriffe und Korrekturen horrende Summen an Zahnarzt und Dentallabore.

Kronen, Brücken und Co. – Das kann richtig ins Geld gehen

Zahnbehandlungen sind in der Regel teuer. Schließlich müssen nicht nur die Behandlungen des Zahnarztes selbst bezahlt werden, sondern auch die Materialkosten und Anfertigungen, die durch Dentallabore und Zahntechniker entstehen. Kronen, Implantate, Inlays und Brückenglieder können hier richtig teuer werden. Selbst eine simple Zahnreinigung kostet Geld und wird nicht, wie oft angenommen, von den Krankenkassen übernommen. Während gesetzlich Versicherte sich nur mit einem Eigenanteil an den Gesamtkosten beteiligen müssen, sind die Kosten für Selbstständige zunächst komplett zu tragen. Zwar zahlt am Ende die jeweilige private Krankenversicherung die Zeche, doch auch hier gibt es Unterschiede. Insbesondere bei Kostenübernahmen von Zahnersatzbehandlungen zeigen sich Unterschiede. Wer sich hier nicht ausreichend absichert, muss tief in die Tasche greifen.

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Quelle: Unsplash/pixabay.com
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Kostenvoranschlag genau durchlesen

Mit dem Kostenvoranschlag des Zahnarztes beginnt oftmals eine Odyssee, die sich über Wochen und sogar Monate erstrecken kann. Hierbei ist es wichtig, dass man nicht schon direkt mit dem Kostenvoranschlag zur Krankenkasse marschiert, sondern sich jede einzelne Position und die genauen Kosten für die jeweilige Behandlung nebst Materialkosten durchliest und informiert. Informationen zum Thema Zahnersatz sollte man sich schon im Vorfeld einholen können, insbesondere über verschiedene Quellen im Internet.

Abweichungen von über 20 Prozent zum Normalpreis beispielsweise, muss man als Patient nicht einfach hinnehmen. Auch ist es wichtig, dass in einem Kostenvoranschlag nicht nur die Behandlungskosten des Zahnarztes aufgeführt sind, sondern auch alle anfallenden Kosten für Material und Technik. Außerdem sollte am Ende auch der Gesamtbetrag stehen. Denn Folgebehandlungen sind in der Regel grundsätzlich nötig, egal ob es ich hierbei um ein Implantat handelt, des Einsetzens eines Brückengliedes oder einer Krone.

Voraussichtliche Kosten müssen exakt aufgeführt sein

Die Gesamtkosten müssen aufgeführt werden, und selbst wenn der Dentist die Gesamtkosten nur schätzen kann, sollten diese auf jeden Fall in einem Kostenvoranschlag aufgeführt sein. Ist das nicht der Fall, können die eigentlich geschätzten Kosten plötzlich drastisch ansteigen und den angedachten und hierfür eingeräumten finanziellen Rahmen sprengen. Besonders Kleinunternehmer kommen dann sehr schnell in Nöte geraten, wenn sie sich durch spezielle Zahnersatzversicherungen nicht zusätzlich abgesichert haben. Wenn man hier nicht auf finanzielle Rücklagen zurückgreifen kann, ist die Aufnahme eines Darlehens oftmals die letzte Möglichkeit, um die Rechnungen begleichen zu können. Und dass nur, weil man sich einiger notwendiger Zahnbehandlungen unterziehen musste.

Ruhig eine Zweitmeinung einholen

Die meisten Patienten verlassen sich auf das Urteil ihres Zahnarztes und vertrauen seiner Erfahrung. Steht aber eine größere und vor allem kostenaufwendige Behandlung an, sollte man sich ruhig trauen, eine Zweitmeinung eines weiteren Zahnarztes einzuholen. Schließlich ist man als Patient auch Kunde und selbst beim Autokauf, oder bei Reparaturen beispielsweise holt man sich gern ein weiteres Angebot ein. Also warum nicht auch im Falle einer aufwendigen Zahnbehandlung?

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Mittelstand-Nachrichten an. Sie schreibt als Journalistin über Tourismus, Familienunternehmen, Gesundheitsthemen, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@mittelstand-nachrichten.de

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