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Ratgeber: Geldanlage 6 einfache Tipps für die sichere Investition

Kiel – Geld ins Sparschwein stecken – das war einmal. Heute setzen viele Anleger auf Rendite versprechende Fonds. Doch nicht immer bekommen sie den Gewinn ausgeschüttet, der ihnen im Vorfeld in Aussicht gestellt wurde. Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Kiel, erklärt, worauf vor einem Vertragsabschluss geachtet werden sollte und wie Anleger sich bestmöglich absichern.

Kanzlei Helge Petersen & Collegen HelgePetersen
Kanzlei Helge Petersen & Collegen HelgePetersen

Niemals Beratungsprotokolle gegenzeichnen

Bei einem Beratungsprotokoll soll es sich um ein Instrument zur Dokumentation der Anlageberatung bei Privatanlegern handeln, genauso wie es dem Schutz der Anleger dienen soll. Im wahren Leben dienen diese Protokolle jedoch dem Schutz der Banken und nicht den Interessen der Anleger. Im Schadensfall stehen Kunden somit schlechter da als notwendig. Laut Gesetzgeber müssen die Protokolle nur angelegt, jedoch nicht unterzeichnet werden, weshalb von einer Unterschrift dringend abzuraten ist.

Keine Spontankäufe tätigen

Produkte der Banken sind häufig erklärungsbedürftig. Während des Beratungsgesprächs werden Vorzüge herausgearbeitet, häufig entsteht der Eindruck, dass im besten Fall sofort abgeschlossen werden sollte. Aber für den Laien gilt: Finger weg von Spontankäufen! Es gibt keine „Gelegenheit“. Die Entscheidung für ein Produkt sollten Anleger erst treffen, wenn sie es sicher dem Nachbarn erklären und somit selbstständig Risiken abwägen können.

Beratungsgespräche nur mit Zeugen

Kommt es im Anschluss an ein Beratungsgespräch zu Unstimmigkeiten, liegt die Beweislast beim Kunden. Daher sollten Beratungsgespräche nie ohne Anwesenheit einer Begleitperson geführt werden. Diese kann den Nachweis über Gesprächsinhalte erbringen und diese auch bezeugen.

Kauf und Verkauf nur mit zwei Unterschriften

Die wenigsten Anleger wissen, dass Banken ohne Unterschrift handeln dürfen. Doch im Zweifelsfall muss immer der Kunde den Nachweis erbringen, dass er eine bestimmte Anlage oder Investition nicht wünschte. Dies ist bereits bei lebenden Personen eine Herausforderung, bei Verstorbenen jedoch nahezu unmöglich. Daher lohnt es sich, bei laufenden Bankverbindungen schriftlich zu vereinbaren, dass Käufe und Verkäufe jeglicher Art nur mit zwei Unterschriften getätigt werden dürfen.

Versprechen gegenzeichnen lassen

In jeder Produktbroschüre steht, wie lange die Laufzeit ist, wie viel das Produkt maximal verlieren kann, was es konkret und maximal an Ertrag bringt. Was kostet es vom Kauf bis zur Rückzahlung an totalen Gebühren? Anleger sollten sich diese Aussagen vor dem Kauf per Unterschrift von dem Berater auf einem separaten Blatt gegenzeichnen lassen. Ist die Beratung aufrichtig und nach bestem Gewissen erfolgt, wird diese Bestätigung kein Problem darstellen. Denn in den meisten Fällen ist es das Kleingedruckte, was später zu Problemen führt.

Nullzinsfalle beachten

Entscheiden sich Anleger dazu, ihr Geld zu investieren, sollten sie immer im Hinterkopf haben, dass der Leitzins von der Europäischen Zentralbank, kurz EZB, nahezu auf null gesenkt wurde. Dies kann dazu führen, dass von der Bank verkaufte Produkte die notwendigen Gebühren kaum erwirtschaften. Damit sind sowohl Anlage als auch Beratung fehlgeschlagen und eine Gewinnausschüttung an den Anleger kaum möglich.

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Mittelstand-Nachrichten an. Sie schreibt als Journalistin über Tourismus, Familienunternehmen, Gesundheitsthemen, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@mittelstand-nachrichten.de

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