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	<title>Mittelstand-Nachrichten.de &#187; Recht &#8211; Urteile</title>
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	<description>Onlinemagazin für den Mittelstand - Wirtschaftsnachrichten.</description>
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		<title>Deutschland will Vorratsdaten speicherung rasch neu regeln</title>
		<link>http://www.mittelstand-nachrichten.de/deutschland-will-vorratsdatenspeicherung-rasch-neu-regeln-20111229.html</link>
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		<pubDate>Thu, 29 Dec 2011 06:11:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>dapd</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht - Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesjustizministerium]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Kommission]]></category>
		<category><![CDATA[Telekommunikationsdaten]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Bundesregierung sichert der EU-Kommission eine zügige Neuregelung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung zu. Der dafür nötige Gesetzentwurf solle "alsbald" im Kabinett behandelt werden, heißt es in einer Stellungnahme, die am Dienstag nach Brüssel geschickt wurde und die der Nachrichtenagentur dapd vorliegt. Darin ist der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums als Anlage beigefügt. Dieser ist allerdings regierungsintern umstritten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Stellungnahme an EU-Kommission geschickt &#8211; Datenschutzrechtliche Vorbehalte bekräftigt</h2>
<p>Berlin (dapd). Die Bundesregierung sichert der EU-Kommission eine zügige Neuregelung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung zu. Der dafür nötige Gesetzentwurf solle &#8220;alsbald&#8221; im Kabinett behandelt werden, heißt es in einer Stellungnahme, die am Dienstag nach Brüssel geschickt wurde und die der Nachrichtenagentur dapd vorliegt. Darin ist der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums als Anlage beigefügt. Dieser ist allerdings regierungsintern umstritten.</p>
<p>In der Stellungnahme, die im Namen der Bundesregierung vom Justizressort erstellt wurde, heißt es zudem, die verlangte Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sei &#8220;teilweise&#8221; bereits erfolgt. Das habe die Kommission in einem Schreiben vom Oktober 2011 selbst so gesehen.</p>
<p>Deutschland musste bis März 2009 die EU-Richtlinie zur Speicherung von Telekommunikationsdaten umsetzen. Im März 2010 hob das Bundesverfassungsgericht jedoch Teile des entsprechenden nationalen Gesetzes aus dem Jahr 2007 auf. Eine Neuregelung scheiterte bisher an den widersprüchlichen Wünschen des Innen- und des Justizressorts. Inzwischen hat die EU-Kommission angekündigt, die Richtlinie zu überarbeiten.</p>
<p>Auf diesen Plan geht auch das Schreiben der Bundesregierung ein. Man teile &#8220;die Sorge der Kommission im Hinblick auf ein etwaiges Gültigkeitsverfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union&#8221;, heißt es. Bereits mehrmals habe sich die Kommission kritisch zu den &#8220;datenschutzrechtlichen Mängeln&#8221; der Richtlinie geäußert und sich besorgt gezeigt, &#8220;ob dieser Rechtsakt dem Maßstab der Grundrechtecharta gerecht wird&#8221;. Die Bundesregierung habe &#8220;mit großem Interesse&#8221; zudem kritische bis ablehnende Stellungnahmen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik zu Kenntnis genommen.</p>
<p>Die Stellungnahme aus Berlin hatte die EU-Kommission angefordert. Falls sie mit den Darlegungen nicht zufrieden ist, kann sie gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der EU Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erheben. Erkennt das Gericht ein Versäumnis Deutschlands, kann es ein entsprechendes Urteil fällen. Kommt die Bundesrepublik den gerichtlichen Auflagen nicht nach, kann die EU-Kommission in einem zweiten Schritt beantragen, dass eine Strafzahlung verhängt wird.</p>
<p>Die Höhe der Strafe ist unklar. Sie richtet sich in der Regel nach dem Bruttosozialprodukt des jeweiligen Mitgliedstaates und nach der Schwere des Vergehens. Im Verfahren gegen Deutschland wegen des VW-Gesetzes hatte die EU-Kommission im November angekündigt, sie wolle vor dem EuGH Strafzahlungen durchsetzen, die sich auf insgesamt mehr als 45 Millionen Euro belaufen würden.</p>
<p>Über die Zukunft der Vorratsdatenspeicherung streitet die Bundesregierung seit Langem. Auch wenn es in der Stellungnahme an die EU-Kommission heißt, bei einer Besprechung der beteiligten Ministerien Anfang Dezember seien &#8220;mehrere technische und rechtliche Fragen&#8221; geklärt worden, gehen die Meinungen weiter auseinander.</p>
<p>Der Vorschlag der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) für das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren sieht vor, Daten, die bei <a href="http://www.tedamo.de" target="_blank">Telefon</a>- und Internetfirmen vorhanden sind, bei Verdacht &#8220;einzufrieren&#8221;, sodass Ermittler sie später nutzen können.</p>
<p>Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) ist damit aber nicht zufrieden. Noch am Mittwoch erklärte ein Sprecher des Innenministeriums in Berlin, Quick Freeze reiche nicht aus, &#8220;um den Erfordernissen einer Mindestspeicherfrist im Sinne auch der EU-Regelung Genüge zu tun&#8221;. Zudem sei sie für die Bekämpfung schwerer Straftaten nicht ausreichend.</p>
<p>(EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung: <a title="http://url.dapd.de/gQYUVd)" href="http://url.dapd.de/gQYUVd)" target="_blank">http://url.dapd.de/gQYUVd)</a></p>
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		<title>Gerichtsurteile zur anstehenden &#8220;Klingende Nacht, blinkende Nacht&#8221;</title>
		<link>http://www.mittelstand-nachrichten.de/gerichtsurteil-zur-anstehenden-klingende-nacht-blinkende-nacht-20111128.html</link>
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		<pubDate>Mon, 28 Nov 2011 07:58:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>dapd</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Es ist wieder soweit. In den Wochen vor Weihnachten werden nicht nur die Wohnungen festlich geschmückt. Auch an Fenstern, Balkons und Fassaden glitzert und blinkt es mehr oder weniger festlich. Oft sind es aufwändige Dekorationen mit Lichtsternen, bunten Lichterketten, kletternden Nikoläusen, leuchtenden Schneemännern oder Rentieren, die die Vorfreude auf die besinnliche Weihnachtszeit ankündigen. Dank neuer LED-Technik wird die Nacht oft taghell.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Weihnachtsdekorationen dürfen die Nachbarn nicht stören</h2>
<p>Berlin (dapd). Es ist wieder soweit. In den Wochen vor Weihnachten werden nicht nur die Wohnungen festlich geschmückt. Auch an Fenstern, Balkons und Fassaden glitzert und blinkt es mehr oder weniger festlich. Oft sind es aufwändige Dekorationen mit Lichtsternen, bunten Lichterketten, kletternden Nikoläusen, leuchtenden Schneemännern oder Rentieren, die die Vorfreude auf die besinnliche Weihnachtszeit ankündigen. Dank neuer LED-Technik wird die Nacht oft taghell.</p>
<p>Was Mieter in ihren eigenen vier Wänden tun, bleibt ihnen selbst überlassen. Dort können sie so viele Dekorationsstücke aufstellen und anbringen, wie sie wollen. Auch die Fenster sind davon nicht ausgenommen. Allerdings dürfen die Nachbarn dadurch nicht gefährdet oder beeinträchtigt werden, informiert der Deutsche Mieterbund. Deshalb müssen unbedingt die Vorgaben des Brandschutzes beachtet werden. Und alle hellen, blinkenden Schmuckstücke, die von außen zu sehen sind, sollten im Sinne guter Nachbarschaft nach 22 Uhr abgeschaltet werden. Das empfiehlt sich ohnehin auch wegen der hohen Stromkosten.</p>
<p>Ähnliches gilt auch für Balkon und Terrasse. Auch diese dürfen Mieter im Wesentlichen nach ihrem Geschmack gestalten. Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Lichterketten und Weihnachtsschmuck am Haus generell erlaubt sind, vorausgesetzt, sie sind sicher installiert (AZ: 65 S 39009). Ist ein Vorgarten mitvermietet, kann der Mieter auch diesen für weihnachtliche Dekorationen nutzen.</p>
<p>Solange die Dinge leicht wieder zu entfernen sind, wie ein Schwibbogen oder eine Lichterkette am Balkongeländer, wird kein Vermieter etwas gegen den Weihnachtsschmuck einwenden. Sollen allerdings Löcher in die Hausfassade gebohrt werden, um eine Außendekoration anzubringen, muss der Vermieter gefragt werden. Er hat das Recht, seine Zustimmung zu verweigern, denn das gilt als bauliche Veränderung.</p>
<p>Streit gibt es immer wieder, wenn Mieter die Nebenflächen der Wohnung, also Treppenhäuser und Flure mit weihnachtlichem Schmuck verschönern. Zwar gehören sie zur Mietsache, aber sie sind nicht Bestandteil der Wohnung und dürfen nicht beliebig voll gestellt oder dekoriert werden. Der Deutsche Mieterbund verweist auf zwei einschlägige Gerichtsurteile. Laut einer Entscheidung des Amtsgerichts Münster können Nachbarn die Entfernung der Dekoration fordern, wenn ein Mieter das gesamte Treppenhaus nach seinen Vorstellungen weihnachtlich gestaltet (AZ: 38 C 1858/08). Auch Duftsprays, egal, ob Tanne, Vanille oder Zimt, dürfen nicht im ganzen Haus versprüht werden, da hier das Zusammenleben beeinträchtigt wird, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (AZ: 3 WX 98/03).</p>
<p>Einen Adventskranz an der Außenseite seiner Haustür darf aber jeder Mieter anbringen, urteilte das Landgericht Düsseldorf. Denn das sei Ausdruck einer alten Tradition (AZ: 25 T 500/89). Außerdem wird dadurch kein Nachbar belästigt.</p>
<p>Nicht nur Mieter, auch Wohnungseigentümer dürfen nicht ungehindert weihnachtlichen Schmuck anbringen. Sie sind zwar keinem Vermieter rechenschaftspflichtig, aber auf die Toleranz der anderen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft angewiesen. Wenn die nicht einverstanden sind, haben Weihnachtsschmuckfans schlechte Karten. In einem vor dem Landgericht Köln verhandelten Fall hatte ein Wohnungseigentümer zum Unmut der Miteigentümer an seiner Balkonbrüstung eine weithin sichtbare, hellweiß-bläulich leuchtende LED-Lichterkette angebracht. Er musste sie entfernen, weil sie nach Auffassung des Gerichts den optischen Gesamteindruck der Wohnungsanlage wesentlich verändert habe und somit alle Miteigentümer hätten zustimmen müssen (AZ: 29 T 205/06).</p>
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		<title>Rechtstipp: Bis zu 260 Arbeitsstunden pro Monat sind erlaubt</title>
		<link>http://www.mittelstand-nachrichten.de/rechtstipp-bis-zu-260-arbeitsstunden-pro-monat-sind-erlaubt-20111107.html</link>
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		<pubDate>Mon, 07 Nov 2011 07:45:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>dapd</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Arbeitsmarkt]]></category>
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		<category><![CDATA[Arbeitsvertrag]]></category>
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		<category><![CDATA[Rechtstipp]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Arbeitsvertrag, der einen festen Monatslohn für eine Arbeitszeit von "bis zu" 260 Stunden vorsieht, verstößt nicht gegen das Arbeitszeitgesetz. Entsprechend können sich Arbeitgeber nicht auf die zulässige Stundenzahl berufen und den Monatslohn mit der Begründung herabsetzen, dass die vereinbarte Arbeitszeit gesetzeswidrig sei, wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a class="highslide" onclick="return vz.expand(this)" rel="attachment wp-att-12259" href="http://www.mittelstand-nachrichten.de/rechtstipp-bis-zu-260-arbeitsstunden-pro-monat-sind-erlaubt-20111107.html/fotolia_24951989_s-livestockimages"><img class="aligncenter size-full wp-image-12259" title="Fotolia_24951989_S---livestockimages" src="http://www.mittelstand-nachrichten.de/wp-content/uploads/2011/11/Fotolia_24951989_S-livestockimages.jpg" alt="" width="500" height="333" /></a></p>
<p>Ein Arbeitsvertrag, der einen festen Monatslohn für eine Arbeitszeit von &#8220;bis zu&#8221; 260 Stunden vorsieht, verstößt nicht gegen das Arbeitszeitgesetz. Entsprechend können sich Arbeitgeber nicht auf die zulässige Stundenzahl berufen und den Monatslohn mit der Begründung herabsetzen, dass die vereinbarte Arbeitszeit gesetzeswidrig sei, wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied.</p>
<p>Damit gaben die Richter der Klage eines Lkw-Fahrers statt, der ausstehenden Arbeitslohn von rund 1.270 Euro von seinem Arbeitgeber eingefordert hatte. Der Kläger arbeitete seit 1999 auf Grundlage eines Arbeitsvertrags, der für monatlich &#8220;bis zu&#8221; 260 Arbeitsstunden eine Vergütung von zuletzt 2.045 Euro vorsah. Im August 2010 setzte der beklagte Arbeitgeber die vertragliche Arbeitszeit auf 208 Stunden fest. Da der Stundenlohn unverändert blieb, sank der feste Monatslohn deutlich.</p>
<p>Das Arbeitsgericht Eberswalde wies die gegen die Änderung gerichtete Klage des Lkw-Fahrers in erster Instanz ab. Da der ursprüngliche Arbeitsvertrag mit einer Arbeitszeit von 260 Stunden gegen die gesetzlich zulässige monatliche Höchstarbeitszeit von 208 Stunden verstoße, sei die Anpassung der Arbeitszeit und damit auch des Entgelts notwendig gewesen.</p>
<p>Die Richter am Landesarbeitsgericht folgten dieser Argumentation jedoch nicht. So seien im Vertrag die 260 Monatsstunden gerade nicht als regelmäßige, sondern nur als ausnahmsweise mögliche Arbeitszeit festgelegt. Damit sei der Vertrag nicht rechtswidrig.</p>
<p>(Aktenzeichen: 6 Sa 932/11)</p>
<p>Foto: © liveostockimages &#8211; Fotolia.com</p>
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		<title>Rechtstipp: Mieter muss Grundsteuererhöhung auch nach Auszug mittragen</title>
		<link>http://www.mittelstand-nachrichten.de/rechtstipp-mieter-muss-grundsteuererhoehung-auch-nach-auszug-mittragen-20111017.html</link>
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		<pubDate>Mon, 17 Oct 2011 06:41:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>dapd</dc:creator>
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		<category><![CDATA[1 S 200/08]]></category>
		<category><![CDATA[Grundsteuerabgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Grundsteuererhöhung]]></category>
		<category><![CDATA[Grundsteuernachforderung]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Rostock]]></category>

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		<description><![CDATA[Mieter müssen eine nachträglich von der Kommune beschlossene Erhöhung der Grundsteuer mittragen, auch wenn das Mietverhältnis schon beendet ist. Das entschied das Landgericht Rostock.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Entscheidung des Landgerichtes Rostock</h2>
<p>Rostock (dapd). Mieter müssen eine nachträglich von der Kommune beschlossene Erhöhung der Grundsteuer mittragen, auch wenn das Mietverhältnis schon beendet ist. Das entschied das Landgericht Rostock.</p>
<p>In dem Fall änderte die Kommune nach dem Auszug der Mieter rückwirkend die Grundsteuer für das Objekt. Der Vermieter wollte die Forderungen als Betriebskosten rückwirkend geltend machen. Die Mieter waren jedoch der Ansicht, nach dem Ende des Mietverhältnisses seien sie nicht zur Nachzahlung verpflichtet.</p>
<p>Das Landgericht Rostock entschied, dass die neu beschlossenen Grundsteuerabgaben umgelegt werden dürften, zumindest für die letzten drei Jahre. Denn die verspätete Forderung sei nicht dem Eigentümer anzulasten. Der Vermieter hafte dem Mieter nicht für Verzögerungen durch Amtsträger. Eine Grundsteuernachforderung aufgrund von Steuerbescheiden nach Ablauf der Abrechnungsfrist habe der Vermieter deshalb nicht zu vertreten.</p>
<p>(Aktenzeichen: 1 S 200/08)</p>
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		</item>
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		<title>Rechtstipp: Strafbare Fahrerflucht nach Schaden beim Aufladen</title>
		<link>http://www.mittelstand-nachrichten.de/rechtstipp-strafbare-fahrerflucht-nach-schaden-beim-aufladen-20111017.html</link>
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		<pubDate>Mon, 17 Oct 2011 06:38:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>dapd</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Fuhrpark - Mobilität]]></category>
		<category><![CDATA[Recht - Urteile]]></category>
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		<description><![CDATA[Wird ein am Straßenrand parkender Pkw beim Beladen eines Lkw beschädigt und entfernt sich der Lkw-Fahrer, ohne sich um den Schaden zu kümmern, handelt es sich um Unfallflucht. Und das ist laut Gesetz eine Straftat. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Köln macht die Deutschen Anwaltshotline in Nürnberg aufmerksam.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Über das von einem Augenzeugen notierte Kfz-Kennzeichen ermittelt</h2>
<p>Nürnberg (dapd). Wird ein am Straßenrand parkender Pkw beim Beladen eines Lkw beschädigt und entfernt sich der Lkw-Fahrer, ohne sich um den Schaden zu kümmern, handelt es sich um Unfallflucht. Und das ist laut Gesetz eine Straftat. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Köln macht die Deutschen Anwaltshotline in Nürnberg aufmerksam.</p>
<p>Der Vorwurf der Fahrerflucht betraf einen mobilen Schrotthändler, der mit seinem Lkw auf Alteisen-Tour war. Das Malheur passierte ihm, als er einen abgestellten Blechhaufen verladen wollte. Eines der Bleche warf er nicht hoch genug, so dass es an der Seitenwand seiner Ladefläche abprallte und auf den davor geparkten Pkw flog, der anschließend für knapp 2.000 Euro repariert werden musste.</p>
<p>Wobei die Halterin des lädierten Wagens den Schrotthändler erst per Polizei suchen lassen musste. Der hatte nämlich das fehlgeleitete Eisenteil am beschädigten Pkw noch aufgehoben, das Aufladen der übrigen Bleche dann aber abgebrochen und war davongefahren.</p>
<p>Er wurde über das von einem Augenzeugen notierte Kfz-Kennzeichen gestellt. Den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft wollte er nicht akzeptieren. Er argumentierte, das Blech sei nie auf die Ladefläche seines Lkw gelangt und von dort abgerutscht. Vielmehr sei ihm die Unachtsamkeit auf dem Bürgersteig stehend und bei abgestelltem Motor passiert. Womit von einer Verkehrsbezogenheit und damit von anschließender Fahrerflucht keine Rede sein könne.</p>
<p>Dem widersprachen die Kölner Oberlandesrichter. &#8220;Das Be- und Entladen von haltenden Fahrzeugen ist verkehrsbezogener Teil des ruhenden Verkehrs, wenn ein innerer Zusammenhang mit der Funktion eines Kraftfahrzeuges als Transportmittel besteht&#8221;, erläutert Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer die juristische Sichtweise.</p>
<p>Der Schrotthändler habe zweifellos angehalten, um etwas aufzuladen. Damit sei auch ein Wegrutschen oder Abprallen der zu transportierenden Materialien eine typische, sich aus dem Verkehrsvorgang ergebene Gefahr. &#8220;Wer einen Verkehrsunfall verursacht hat und sich einfach verdrückt, begeht nun mal Fahrerflucht&#8221;, sagt Bauer.</p>
<p>(Aktenzeichen: III-1 RVs 138/11)</p>
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		</item>
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		<title>BGH stärkt Vermieter bei Eigenbedarfskündigung</title>
		<link>http://www.mittelstand-nachrichten.de/bgh-staerkt-vermieter-bei-eigenbedarfskuendigung-20110707.html</link>
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		<pubDate>Thu, 07 Jul 2011 08:41:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>dapd</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
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		<category><![CDATA[BGH Urteil Eigenbedarfskündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteile]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung wegen Eigenbedarf]]></category>
		<category><![CDATA[Vermieterrechte]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs muss nicht weitschweifig begründet werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. Es reiche grundsätzlich aus, dass der Vermieter im Kündigungsschreiben die Person benennt, für die die Wohnung benötigt wird und ihr Interesse an der Erlangung der Wohnung beschreibt. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2><a class="highslide" onclick="return vz.expand(this)" rel="attachment wp-att-10255" href="http://www.mittelstand-nachrichten.de/bgh-staerkt-vermieter-bei-eigenbedarfskuendigung-20110707.html/gericht_dapd"><img class="aligncenter size-medium wp-image-10255" title="gericht_dapd" src="http://www.mittelstand-nachrichten.de/wp-content/uploads/2011/07/gericht_dapd-450x337.jpg" alt="" width="450" height="337" /></a></h2>
<h2>Angaben zu ihrer bisherigen Wohnsituation muss der Vermieter nicht machen</h2>
<p>Karlsruhe (dapd). Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs muss nicht weitschweifig begründet werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. Es reiche grundsätzlich aus, dass der Vermieter im Kündigungsschreiben die Person benennt, für die die Wohnung benötigt wird und ihr Interesse an der Erlangung der Wohnung beschreibt. Angaben zu ihrer bisherigen Wohnsituation muss der Vermieter nicht machen.</p>
<p>Im vorliegenden Fall richtete sich sie Eigenbedarfskündigung gegen die Mieterin einer Einzimmerwohnung in München. Im Kündigungsschreiben betonten die Vermieter, dass ihre Tochter nach einem Studienjahr in Neuseeland ihr Studium in München fortsetzen und einen &#8220;eigenen Hausstand begründen&#8221; wolle. In ihr ehemaliges Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung könne sie nicht zurück, weil dies inzwischen von ihrer Schwester genutzt werde.</p>
<p>Das Landgericht München hielt die Eigenbedarfskündigung aus formellen Gründen für unwirksam, weil die Vermieter die Gründe für die Kündigung nicht ausreichend dargestellt hätten. Sie hätten keine konkreten Angaben zur derzeitigen Wohnsituation der Tochter gemacht. Doch dies ist nach dem BGH-Urteil gar nicht nötig.</p>
<p>(Aktenzeichen: VIII ZR 317/10 &#8211; Urteil vom 6. Juli 2011)</p>
<p>Foto: dapd</p>
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		</item>
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		<title>Rechtstipp: Zeugenaussage hinreichend für Verurteilung bei Rotlichtverstoß</title>
		<link>http://www.mittelstand-nachrichten.de/rechtstipp-zeugenaussage-hinreichend-fuer-verurteilung-bei-rotlichtverstoss-20110617.html</link>
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		<pubDate>Fri, 17 Jun 2011 07:41:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven-Oliver Rüsche</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Recht - Urteile]]></category>
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		<category><![CDATA[Amtsgericht Landstuhl]]></category>
		<category><![CDATA[AZ: 4286 Js 13706/10]]></category>
		<category><![CDATA[Rotlichtverstoß]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Nürnberg. Die Behauptung eines mit seinem Pkw selbst anfahrbereit an einer Ampel wartenden Zeugen, ein anderer Autofahrer habe die Kreuzung noch bei Rot überfahren und so einen Beinahe-Unfall verursacht, reicht für eine Verurteilung des Verkehrssünders mit einem Bußgeld aus. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Beinahe Unfall verursacht</h2>
<p>Nürnberg. Die Behauptung eines mit seinem Pkw selbst anfahrbereit an einer Ampel wartenden Zeugen, ein anderer Autofahrer habe die Kreuzung noch bei Rot überfahren und so einen Beinahe-Unfall verursacht, reicht für eine Verurteilung des Verkehrssünders mit einem Bußgeld aus.</p>
<p>Das ist selbst dann der Fall, wenn erhebliche Zweifel daran bestehen, dass der Zeuge gleichzeitig sowohl seine als auch die Ampel des von ihm Beschuldigten im Blick haben konnte. Das entschied das Amtsgericht Landstuhl, wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline in Nürnberg mitteilte.</p>
<p>Das Urteil traf einen bis dahin unbescholtenen Taxifahrer. Zwar bestritt der erfahrene Berufskraftfahrer, dass seine Ampel von dem Mann im Pkw während der Anfahrphase überhaupt eingesehen werden konnte &#8211; zumindest nicht gleichzeitig mit dem eigenen Lichtzeichen. Doch der Zeuge beharrte darauf, erst beim Umschalten der Ampel vor ihm auf Gelb den ersten Gang eingelegt zu haben und dann angerollt zu sein. Das Taxi sei dagegen noch auf die Kreuzung aufgefahren, als in dessen Querrichtung längst Rot gewesen sei. Nur glücklicherweise sei es zu keinem Zusammenstoß gekommen.</p>
<p>Dem Gericht schien die Wahrnehmung des Zeugen nachvollziehbar. &#8220;Trotz der nicht zu übersehenden Zweifel, ob ein an erster Stelle in der Schlange stehender Linksabbieger zuverlässig beide Ampeln im Blick haben kann, würde immer zeitgleich spätestens beim Gelb-Umschalten der Linksabbiegespur die Ampel in der Querrichtung bereits auf Rot geschaltet&#8221;, erläutert Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer die juristische Einschätzung. Eine technische Fehlschaltung der Lichtzeichenanlage sei faktisch auszuschließen.</p>
<p>(AZ: 4286 Js 13706/10)</p>
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		<title>Rechtstipp: Lärmender Mieter muss Schadenersatz zahlen</title>
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		<pubDate>Fri, 17 Jun 2011 07:24:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>dapd</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Recht - Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Amtsgericht Bremen]]></category>
		<category><![CDATA[AZ: 17 C 105/10]]></category>
		<category><![CDATA[Lärmender Mieter]]></category>
		<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Bremen. Ein lärmender Mieter kann zum Schadenersatz herangezogen werden, wenn andere Mieter seinetwegen die Miete mindern. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bremen hervor. Der störende Mieter muss dem Vermieter dann die durch die Minderung entgangene Miete ersetzen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Wenn andere Mieter seinetwegen die Miete mindern</h2>
<p>Bremen (dapd). Ein lärmender Mieter kann zum Schadenersatz herangezogen werden, wenn andere Mieter seinetwegen die Miete mindern. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bremen hervor. Der störende Mieter muss dem Vermieter dann die durch die Minderung entgangene Miete ersetzen.</p>
<p>In dem Fall hatte ein Mieter über mehrere Monate den Hausfrieden gestört. Er hörte laute Musik, klopfte an Wände und Heizungsrohre, ließ abends und nachts lautes Reden und Schreien vernehmen. Einige der anderen Hausbewohner minderten für die Monate, in denen gehäuft Störungen vorkamen, die Miete um 20 Prozent. Der Vermieter verlangte von dem Mieter, dass er diese geminderten Beträge erstattet.</p>
<p>Das Bremer Gericht argumentierte, dass der Mieter Schadenersatz leisten müsse, weil er durch sein Verhalten die berechtigten Mietminderungen der anderen Mieter verursacht habe. (AZ: 17 C 105/10)</p>
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		<title>Berufsunfähigkeit: Vorerkrankung verschwiegen &#8211; kein Versicherungsschutz</title>
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		<pubDate>Wed, 15 Jun 2011 09:24:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>dapd</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Recht - Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[AZ: 7 U 90/09]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsunfähigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsunfähigkeitsversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Finanztipps]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteile]]></category>
		<category><![CDATA[Oberlandesgerichts Frankfurt]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Frankfurt/Main. Wer eine chronische Vorerkrankung beim Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung verschweigt, riskiert seinen Versicherungsschutz, wenn der Schwindel auffliegt. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor. Die Richter waren der Meinung, dass Arglist anzunehmen ist, wenn eine langwierige und schmerzhafte Verletzung bewusst verschwiegen wird. Die Folge: Die Versicherung kann sich auch nachträglich vom Versicherungsvertrag durch Anfechtung lösen. 
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Frankfurt/Main (dapd). Wer eine chronische Vorerkrankung beim Antrag für eine <a title="Berufsunfähigkeitsversicherung" href="http://versicherungen-portal.de/berufsunfaehigkeitsversicherung.php" target="_blank">Berufsunfähigkeitsversicherung</a> verschweigt, riskiert seinen Versicherungsschutz, wenn der Schwindel auffliegt. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor. Die Richter waren der Meinung, dass Arglist anzunehmen ist, wenn eine langwierige und schmerzhafte Verletzung bewusst verschwiegen wird. Die Folge: Die Versicherung kann sich auch nachträglich vom Versicherungsvertrag durch Anfechtung lösen.</p>
<p>In dem Fall hatte ein Versicherter verschwiegen, dass er bereits längere Zeit an einem Bänderriss im Grundgelenk des Daumens litt. Als der Versicherte berufsunfähig wurde, kam die verschwiegene Erkrankung heraus. Die Versicherung erklärte daraufhin die Anfechtung des Vertrages und kam damit vor Gericht durch, weil die Richter das Verschweigen als Arglist ansahen. (AZ: 7 U 90/09)</p>
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		<title>Volle Eigenhaftung bei Spurwechsel nach Autobahneinfahrt</title>
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		<pubDate>Tue, 04 Jan 2011 10:20:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>dapd</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelle Meldungen]]></category>
		<category><![CDATA[Fuhrpark - Mobilität]]></category>
		<category><![CDATA[Recht - Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Top-Thema]]></category>
		<category><![CDATA[Eigenhaftung Autobahn]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Köln. Wer beim Auffahren auf die Autobahn sofort auf die Überholspur wechselt, haftet bei einem Unfall allein. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Jena hervor, über das die "Monatsschrift für Deutsches Recht" (Heft 7/2010) in Köln berichtet. Das gelte selbst dann, wenn der Zusammenstoß auf der Überholspur mit einem Fahrzeug erfolgte, das zu schnell unterwegs sei.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Gericht erkennt auf eine gesteigerte Sorgfaltspflicht</h2>
<p><a class="highslide" onclick="return vz.expand(this)" rel="attachment wp-att-7148" href="http://www.mittelstand-nachrichten.de/volle-eigenhaftung-bei-spurwechsel-nach-autobahneinfahrt-20110104.html/autobahn"><img class="aligncenter size-medium wp-image-7148" title="autobahn" src="http://www.mittelstand-nachrichten.de/wp-content/uploads/2011/01/autobahn-500x375.jpg" alt="" width="500" height="375" /></a></p>
<p><strong>Köln. Wer beim Auffahren auf die Autobahn sofort auf die Überholspur wechselt, haftet bei einem Unfall allein. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Jena hervor, über das die &#8220;Monatsschrift für Deutsches Recht&#8221; (Heft 7/2010) in Köln berichtet. Das gelte selbst dann, wenn der Zusammenstoß auf der Überholspur mit einem Fahrzeug erfolgte, das zu schnell unterwegs sei.</strong></p>
<p>In dem Fall war die Klägerin beim Auffahren sofort auf die Überholspur gewechselt. Dort kollidierte sie mit einem Wagen, dessen Fahrer mit etwa 160 Kilometern pro Stunde unterwegs war. Die Klägerin machte geltend, diesen Fahrer treffe wegen der nicht eingehaltenen Richtgeschwindigkeit zumindest eine Mitschuld. Das Gericht entschied anders: Wer in eine Autobahn einfahre, habe eine gesteigerte Sorgfaltspflicht. Das gelte erst recht beim Spurwechsel.</p>
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