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Rundfunkbeiträge (GEZ) nicht in bar – Gerichtsentscheidung!

Frankfurt am Main – Zwei Kläger wollten mit einer List die Rundfunkbeiträge nicht bezahlen müssen. In dem sie den Hessischen Rundfunk (HR) die Rundfunkgebühren (damals GEZ) in bar vorbeibringen wollten. Nun entschied das Verwaltungsgericht in Frankfurt mit einem für die Kläger überraschenden Urteil!

Idee kam über das Internet – Rundfunkgebühren in bar anbieten

Rundfunkbeitrag in Bar zahlen. Das soll nicht mehr möglich sein.Im Internet kursierten schon seit längerem zahlreiche Tipps, wie man die Rundfunkgebühren von ARD/ZDF und Deutschlandfunk umgehen kann. Einer der heißesten Favoriten war meistens, dass man dem regional zuständigen ARD Mitglied einfach die Rundfunkgebühren als Barzahlung anbieten sollte. Die Rundfunkanstalten hatten tatsächlich für dieses Prozedere keine klar definierten Arbeitsvorgaben. Noch sahen die verantwortlichen Ministerpräsidenten der Bundesländer in ihrem Rundfunkgsbeitragsgesetz eine Barzahlung vor.

Bargeld ist uneingeschränktes Zahlungsmittel, oder doch nicht?

Die Barnoten sind ein uneingeschränktes Zahlungsmittel in Deutschland. Egal bei welchem Geschäft man seine Besorgungen erledigt, kann man sich jederzeit darauf verlassen, dass man sich im akzeptablen Rahmen auf die Annahme von Banknoten verlassen kann. Einschränkungen gibt es höchstens, bei größeren Nennwerten, wie zum Beispiel einer 200 EURO oder 500 EUR Banknote.

Das Verwaltungsgericht schränkte mit seinem aktuellen Urteil zur Barzahlung von Rundfunkbeiträgen, jedoch diese Annahmeverpflichtung ein. Das Gericht verwies auf die zahlreichen Ausnahmefälle, bei Massenzahlungsvorgängen, die nur im Lastschriftverfahren angeboten werden, damit die Kosten nicht aus dem Ufer laufen. Als konkretes Beispiel nannte das Verfassungsgericht im aktuellen Prozess den bargeldlosen Einzug der Kraftfahrzeug-Steuer.

Die Frankfurter Richter stellten im Verfahren um die Barzahlung von Rundfunkbeiträgen fest, dass der Hessische Rundfunk nicht zur Annahme von Bargeldzahlungen verpflichtet sei. Zusätzlich lege es im Interesse aller Beitragszahler der Rundfunkgebühren, dass die Verwaltungskosten nicht unannehmbar wegen einiger weniger Ausnahmen und indirekten Zahlungsverweigerer der Rundfunkgebüren in die Höhe schießen.

Das Gerichtsurteil zur Barzahlung von Rundfunkbeiträgen ist derzeit noch nicht rechtskräftig, eine Berufung vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof ist zulässig.

Es bleibt also sehr spannend, ob die Beitragsverweigerer des Rundfunkbeitrags am Ende doch noch ihre Ziele erreichen…

Foto: Sven Oliver Rüsche

Veröffentlicht von:

Sven Oliver Rüsche
Sven Oliver Rüsche
Sven Oliver Rüsche ist Gründer der Mittelstand-Nachrichten und schreibt über Wirtschaftsverbände, Macher im Mittelstand, Produkte + Dienstleistungen, Digitale Wirtschaft und Familienunternehmer. Sie erreichen mich direkt über die ARKM Mastodon Instanz mit meinem Benutzernamen sor@social.arkm.de - oder über die im MiNa - Impressum hinterlegte Mailadresse.

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